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UNO besorgt über Schubhaft: Fremdenrecht oder Recht der Fremden

Seit mehreren Monaten macht die Initiative des Forum Asyl "Flucht ist kein Verbrechen" auf die unhaltbare Situation von AsylwerberInnen in der Schubhaft aufmerksam und fordert den gänzlichen Verzicht auf Schubhaft bei AsylwerberInnen und besonders schutzbedürftigen Personen. Nun erhält die Initiative Schützenhilfe durch den UN-Menschenrechtsausschuss.

18.11.2007

Der UN-Menschenrechtsausschuss, der die Einhaltung des internationalen
Paktes über bürgerliche und politische Rechte observiert, äußert im nun
veröffentlichten Bericht über Österreich seine Besorgnis über die hohe
Anzahl von AsylwerberInnen, die ab Inkrafttreten der Gesetzesänderung im
Jänner 2006 in Schubhaft angehalten werden. Die Österreichischen NGOs
haben in ihrem Wahrnehmungsbericht zum Fremdenrechtspaket diese dramatische
Entwicklung aufgezeigt. 2.700 AsylwerberInnen wurden im Jahr 2006 während
des laufenden Asylverfahrens in Schubhaft genommen, bis Juli 2007 bereits
1.005. Obwohl der Verfassungsgerichtshof die Einzelfallprüfung gefordert
hat, ob die Haft notwendig und verhältnismäßig ist, zeigt allein die hohe
Anzahl, dass nach wie vor systematisch Schubhaft angeordnet wird. Kritisiert
wird vom Menschenrechtsausschuss insbesonders, dass AsylwerberInnen bereits in
einem frühen Stadium des Asylverfahrens inhaftiert werden und oft mehrere
Monate in den Polizeianhaltezentren verbringen, die nicht für eine längere
Anhaltung eingerichtet sind. Die Mehrzahl der Häftlinge sei 23 Stunden des
Tages in versperrten Zellen, getrennt von ihren Familien und ohne Zugang zu
qualifizierter rechtlicher Hilfe oder adäquater medizinischer Versorgung.
Der UN-Ausschuss fordert, dass Österreich diese Haftpolitik gegenüber
AsylwerberInnen überdenkt, insbesondere bei traumatisierten Personen.
Gefordert werden alternative Formen der Unterbringung von AsylwerberInnen und
sofortige und wirksame Maßnahmen, die sicherstellen, dass alle AsylwerberInnen,
die in Schubhaft sind, in für diesen Zweck geeigneten Zentren angehalten
werden, bevorzugt in offenen Stationen, die ihrem rechtlichen Status
entsprechende Bedingungen haben. Dazu zählen Beschäftigungsmöglichkeiten,
das Recht, Besuche zu empfangen, uneingeschränkter Zugang zu kostenloser und
qualifizierter rechtlicher Beratung sowie entsprechende medizinische
Versorgung.

"Diese scharfe Kritik des UN-Ausschusses bestätigt, dass durch die
Verschärfungen des Fremdenrechts etliche verbriefte Menschenrechte nicht
mehr gewährleistet sind und sowohl Gesetze als auch Vollzug dringend
geändert werden müssen", mahnt Anny Knapp von der Asylkoordination.


Quelle: Asylkoordination