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Umweltschäden: Wirtschaft wälzt Haftung ab

Im Parlament wird derzeit der Entwurf eines Bundes-Umwelthaftungsgesetzes verhandelt. Der ursprüngliche Entwurf wurde für die Regierungsvorlage Anfang Mai durch Interventionen der Wirtschaft in den Kernpunkten völlig umgedreht: Die öffentliche Hand soll für die Kosten aufkommen.

08.06.2007

Seit Jahrzehnten in Österreich geltendes Recht, wonach Unter-nehmen für von ihnen verursachte Umweltschäden jedenfalls haften, würde dadurch ausgehebelt. Laut derzeitigen Entwurf haften die Steuerzahler dafür, wenn beim behördlich genehmigten normalen Betrieb Schäden auftreten. In den parlamentarischen Verhandlungen der nächsten Zeit muss klar gestellt werden, dass die Verursacher für Schäden haften und die Kosten dafür nicht auf die Allgemeinheit umgewälzt werden dürfen, fordern die ExpertInnen der Kammer für Arbeiter und Angestellte, die Rückkehr zum Verursacherprinzip.

Kosten nicht den ArbeitnehmerInnen auflasten


Am 3. Mai fand eine von Bundesarbeitskammer, Wiener Umweltschutzabteilung MA 22 sowie Ökobüro organisierte Tagung zur Umsetzung der Umwelthaftungsrichtlinie in Österreich statt. Die Referate bezogen sich auf den vom "Lebensministerium" im Februar zur Begutachtung ausgesandten Ministerialentwurf. Im Tagungsband zu dieser Veranstaltung ging Univ. Prof. Bernhard Raschauer von der Universität Wien auf die nachträglichen Veränderungen ein und erklärte, dass diese mit „Recht und Praxis...völlig unvereinbar sind".
Die Regierungsvorlage, gegen die sich auch zahlreiche NGOs, die Wiener Umweltstadträtin Ulli Sima sowie die Grünen ausgesprochen haben, muss nun parlamentarische Verhandlungen durchlaufen, bevor sie dem Umweltausschuss des Nationalrats vorgelegt wird. Die AK fordert, in diesen Verhandlungen dem Gesetz wieder eine Richtung zu geben, die dem Verursacherprinzip entspricht und die nicht die Kosten den SteuerzahlerInnen auflastet.

Quelle: AK