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Fremdenrecht: SOS Mitmensch kritisiert festhalten am Gnadenakt

Die Menschenrechtsorganisation SOS Mitmensch kritisiert das Festhalten der Bundesregierung am humanitären Aufenthalt (nach § 72 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes) als Gnadenakt. Die Weigerung, den humanitären Aufenthalt mit Rechtsmitteln zu versehen, öffne Willkür Tür und Tor.

07.10.2007

In einem Rechtsstaat müsse behördliches Handeln immer gerichtlicher Kontrolle unterworfen sein. "Wir wollen keine Minister-Befugnisse von Gottes Gnaden, sondern einen demokratisch legitimierten und kontrollierten Vollzug", kritisiert Sprecher Philipp Sonderegger. Die Chance auf ein Bleiberecht dürfe nicht von der Frage abhängen, wie gut man die Öffentlichkeit mobilisieren kann.
 
SOS Mitmensch plädiere deshalb erneut für ein eigenes Verfahren zur Klärung, ob Drittstaatsangehörige ein Bleiberecht erworben hätten oder nicht. "Es geht nicht mehr darum, ob es ein Bleiberecht gibt, sondern wieso die Bundesregierung den betroffenen Familien ein faires Verfahren zur Erlangung verweigert", so Sonderegger. Ob ein Bleiberecht prinzipiell bestehe, darüber entscheide ja nicht die nationale Gesetzgebung, sondern dies sei durch die Europäische Menschenrechtskonvention mit dem Recht auf Privat und Familienleben festgelegt. Darauf habe auch der Vorsitzende des Verfassungsgerichtshofes Karl Korinek immer wieder hingewiesen. Es gehe in einem solchen geforderten Verfahren lediglich darum abzuklären, ob im konkreten, individuellen Fall die Veraussetzungen dafür gegeben seien. Mehrere Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes hätten die Kriterien dafür judiziert: Die Berufliche un  familiäre Verankerung der Person, die familiäre Situation im Herkunftsland, sowie Unbescholtenheit seien die wichtigsten Gesichtspunkte.

Philipp Sonderegger, SOS MITMENSCH