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Griechenland: Kampfansage an die Sozialhaushalte

Angela Klein

Am 8. März haben über 85% der privaten Gläubiger Griechenlands (Banken, Versicherungen, Pensionsfonds, usw.) darin eingewilligt, der griechischen Regierung 107 Milliarden Euro Schulden zu erlassen. Diese «Gläubigerbeteiligung» am Schuldenschnitt war Voraussetzung dafür, dass die Troika einem weiteren Hilfspaket über 130 Milliarden Euro zustimmte. Auf dem Papier liest sich das, als hätten die Gläubiger auf 53,3% ihrer Forderungen verzichtet. In Wirklichkeit sind sie weich gefallen.

28.04.2012

Am 8. März haben über 85% der privaten Gläubiger Griechenlands (Banken, Versicherungen, Pensionsfonds, usw.) darin eingewilligt, der griechischen Regierung 107 Mrd. Euro Schulden zu erlassen. Diese «Gläubigerbeteiligung» am Schuldenschnitt war Voraussetzung dafür, dass die Troika einem weiteren Hilfspaket über 130 Mrd. Euro zustimmte. Auf dem Papier liest sich das, als hätten die Gläubiger auf 53,3% ihrer Forderungen verzichtet. In Wirklichkeit sind sie weich gefallen.

 

So verdienen die Banken am Schuldenschnitt

Private Gläubiger tauschen alte griechische Anleihen gegen neue Anleihen: Was vorher einen Nominalwert von 100 Euro hatte, hat jetzt einen Nominalwert von 46,50 Euro. Hier realisieren die Gläubiger den Verlust, der dadurch zustande kam, dass sich Griechenlandanleihen nicht mehr verkaufen ließen. Während für ein altes 100-Euro-Papier auf dem Kapitalmarkt zum Schluss nur noch 15–30 Euro zu erzielen waren, liegen die Kurswerte für die neuen Papiere wieder um 100% oder darüber. Die neuen Anleihen unterliegen jedoch nicht mehr griechischem, sondern britischem Recht.

Aus den 130 Mrd. Euro, die die Troika angeblich für «die Griechen» zur Verfügung gestellt hat, muss die griechische Regierung vor allem die Zinsen bedienen. Sie fließen deshalb auf ein Sperrkonto, damit sicher gestellt ist, dass die griechische Bevölkerung davon auch ja nichts sieht.


Das ist der Sinn des Schuldenschnitts

Institute wie Goldman Sachs, BNP Paribas, die HRE, die Commerzbank oder die Allianz, die an der Entstehung der griechischen Überschuldung kräftig verdient haben, werden mit einem goldenen Handschlag aus dem Deal entlassen, indem die EZB, die Staaten der Eurozone (über den EFSF) und der IWF ihnen die schlechten Anleihen abnehmen. Die Verluste der Banken werden auf diese Weise auf die Steuerzahler der Eurozone abgewälzt.

In der öffentlichen Debatte in Deutschland wird dieser Effekt so dargestellt, als würden wir der griechischen Bevölkerung die Schulden abnehmen, die sie angeblich durch einen «Lebensstil über ihren Verhältnissen» aufgebaut hätten. Daran ist soviel richtig, dass für die Bedienung der Schulden jetzt im Zweifel nicht nur die griechische, sondern auch die deutsche und andere Bevölkerungen der Eurozone herangezogen werden.

Abgenommen wird die Last nur den Banken, und zwar vorwiegend französischen und deutschen Banken. Aufgebürdet wird sie den Staatshaushalten in der Eurozone, die immer wieder für neue Kredite und Hilfen bürgen müssen. Die Kehrseite dieses Vorgangs ist die Schuldenbremse, die nun in alle öffentlichen Haushalte eingezogen wird. Deshalb hat auch hierzulande die große Mehrheit der Bevölkerung ein Interesse daran zu sagen: Wir zahlen diese Schulden nicht!

 

So wurde in Deutschland an der Griechenlandkrise verdient

Bislang hat Deutschland von den Folgen der Krise nicht viel gemerkt, weil sie in der ersten Phase nach dem Zusammenbruch der Lehman-Bank durch die Abwrackprämie (ein Konjunkturprogramm für die Autoindustrie) und die Kurzarbeiterregelung aufgefangen wurde. Danach hat die deutsche Wirtschaft wieder einen starken Aufschwung erfahren.

Was Deutschland bislang real gezahlt hat, hält sich deshalb sehr in Grenzen: Laut Monitor vom 1.März spricht die Bundesregierung von 15,2 Mrd. Euro, die die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bis dato real ausgezahlt habe. Der Finanzminister verdient sogar an der Griechenlandkrise, weil das Zinsniveau für Staatsanleihen auf etwa 0,5% gesunken ist, während es in südeuropäischen Ländern auf 6, 9 oder 12% gestiegen ist. Die Entlastung des Bundeshaushalts durch diesen Zinsvorteil wird bislang auf 45 Mrd. Euro geschätzt.

Drittens verdienen deutsche Unternehmen an der Abwertung des Euro: Infolge der Griechenlandkrise sind die deutschen Exporte um 50 Mrd. Euro gestiegen. Monitor berichtete von Unternehmen, deren griechische Werke unter dem Sparprogramm zusammen brechen, während in deutschen Werken sich die Umsatzzahlen verdoppeln.

 

Der Fiskalpakt

Teil des zweiten Griechenlandpakets ist der sog. EU-Fiskalpakt, der die Abwälzung der Schuldenlasten auf die Steuerzahler, die Sozialhaushalte und den öffentlichen Dienst gewissermaßen automatisiert:

Sobald ein Mitgliedstaat Gefahr läuft, die Defizit-Obergrenze von 3% zu verletzen, treten automatische Sanktionen in Kraft, es sei denn, eine qualifizierte Mehrheit der Mitgliedstaaten des Euroraums spricht sich dagegen aus. Neu hinzu kommt, dass das jährliche strukturelle Defizit nicht höher als 0,5% des nominalen BIP sein darf.

Die jährlichen Haushaltspläne werden von der EU-Kommission und vom Europäischen Rat überwacht.

Jedes Euroland, das die EU-weit einheitliche Schuldenbremse auf nationaler Ebene nicht einführt, kann vor dem Gerichtshof der EU in Luxemburg verklagt werden. Die zu zahlende Strafe fließt in den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM). Den darf aber nur in Anspruch nehmen, wer sich im Rahmen des Fiskalpakts zur Schuldenbremse verpflichtet hat.

Diese Regelungen haben auch für Deutschland Konsequenzen. Sie enthalten praktisch das FDP-Programm per EU-Verordnung. Die Schuldenbremse gilt für den Bund ab 2016, für die Länder ab 2020. Da die Länder verantwortlich sind für die Defizite der Kommunen, geben sie den Druck, sich nicht weiter zu verschulden, an diese weiter. In NRW hatte die ausgeschiedene Minderheitsregierung erste Vorlagen dazu erarbeitet.

Die strikte Handhabung der Schulden bedeutet, dass der Staat in schlechten Zeiten durch Steuermindereinnahmen bedingte Defizite direkt an die Sozial- und Infrastrukturhaushalte weiterreicht, während in besseren Zeiten der Verteilungsspielraum nur noch für die Bedienung der Zinsen genutzt werden darf.

 

(Quelle: SOZ April 2012)