Studiengebühren in rot-schwarz (Kommentar)
Die Studiengebühren bleiben (in der selben Höhe wie bisher).
17.01.2007
Der einzige Unterschied ist, dass es jetzt die Möglichkeit gibt, die Studiengebühren rückerstattet zu bekommen, wenn man im Ausmaß von 60 Stunden gemeinnützige soziale Tätigkeiten verrichtet. Im Regierungsprogramm heißt es dazu: „Hierbei wird besonders an Betreuungs- und Unterstützungsleistungen im Rahmen des Schulwesens und an Tätigkeiten im Rahmen neuer sozialer Herausforderungen (Hospiz-Bewegung u.ä.) gedacht." Auf der SPÖ homepage war am Tag der Bekanntgabe zu lesen: "Studiengebühren abgeschafft." Diese neue Regelung kann in keiner Hinsicht als Kompromiss angesehen werden. Die 60 Stunden Arbeit entsprechen einem Stundenlohn von ca. 6 Euro. Die meisten Studierendenjobs werden entweder besser entlohnt, oder aber sie bestehen aus Tätigkeiten, bei denen die Zeit zum Lesen genutzt werden kann. Der zweite wichtige Aspekt ist, dass Tätigkeiten wie die Begleitung Sterbender wohl nicht geeignet für unmotivierte Leute ohne entsprechender Ausbildung sind.
Bleibt die Frage nach dem Sinn der Regelung. Bei der Analyse bieten sich verschiedene Szenarien. Möglich wäre, dass Personen als Zivildiener-Ersatz gebraucht werden. Möglich wäre auch, dass dieser Sozialdienst als Probelauf für ein verpflichtendes soziales Jahr für Alle gedacht ist. Weiters könnte die vorliegende Regelung ohne weitere Gedanken übernommen worden sein, um der SPÖ die Argumentation zu ermöglichen, sie hätte die Studiengebühren abgeschafft.
Was bleibt, sind ein weiteres gebrochenes Wahlversprechen und Konsequenzen auf Ebene der Studierendenvertretung. Der VSSTÖ wird wohl, trotz Parteiaustritts seiner Spitzenfunktionärinnen schlechte Karten bei den nächsten Wahlen haben.
Wörtlich aus dem Regierungsprogramm:
Förderung der Studierenden
Das bestehende System der Studienbeiträge wird folgendermaßen verändert: Eine interministerielle Arbeitsgruppe wird das Studienbeihilfensystem im Hinblick auf seine soziale Treffsicherheit untersuchen und Verbesserungsvorschläge erstatten. Das bereits existierende Kreditmodell wird ausgebaut und in der Öffentlichkeit mit dem Ziel verstärkt bekannt gemacht, dass es von einem größeren Kreis an Studenten in Anspruch genommen wird. Dazu kommt die Möglichkeit dass künftig bestimmte gemeinnützige unentgeltliche Tätigkeiten im Ausmaß von 60 Stunden im Semester eine Refundierung der Studienbeiträge bewirken. Hierbei wird besonders an Beutreuungs- und Unterstützungsleistungen im Rahmen des Schulwesens und an Tätigkeiten im Rahmen neuer sozialer Herausforderungen (Hospiz-Bewegung u.ä.) gedacht. Bei den Fachhochschulen treten keine Änderungen ein.