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Innenpolitik: Ortstafel von Bleiburg aufgehoben!

Der Verfassungsgerichtshof hat im heute veröffentlichten Erkenntnis V 64/05 vom 12. Dezember 2005 die Ortstafel von „Bleiburg“ bzw. „Bleiburg-Ebersdorf“ als gesetzwidrig aufgehoben.

24.04.2007

Der VfGH bestätigt in diesem Erkenntnis zur Gänze seine Vorjudikatur sowohl im Amtssprachen-Erkenntnis betreffend Eberndorf/Dobrla vas als auch im Ortstafel-Erkenntnis betreffend St. Kanzian/Škocjan. Danach müssen in Orten, die durch einen längeren Zeitraum einen slowenischen Bevölkerungsanteil von rund 10 % aufweisen, zweisprachige topographische Aufschriften vorgesehen sein. Betreffend Ebersdorf/Drveša vas führt der VfGH als einen solchen längeren Zeitraum die Volkszählungen 1971 bis 2001 an.
Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 30.6.2006 in Kraft. Zur Festlegung der slowenischen Ortsbezeichnungen führt der VfGH aus, daß diese, so lange die Bundesregierung keine Verordnung erläßt, von der Bezirkshauptmannschaft in eigener Verantwortung festzulegen sind.


Der Rat der Kärntner Slowenen sieht durch dieses Erkenntnis seine politische Linie in der Ortstafelfrage voll bestätigt. Das Jubiläumsjahr 2005 war für die slowenische Volksgruppe von der Hoffnung geprägt, daß 50 Jahre nach Abschluß des Staatsvertrages endlich Schritte zur Erfüllung des Artikel 7 unternommen werden. Diese Hoffnungen wurden bitter enttäuscht und gerade in den vergangenen Wochen zeigten der Landeshauptmann von Kärnten, aber auch der Bundeskanzler diesbezüglich beispiellose Ignoranz und eine völlig fehlende Bereitschaft zur sachlichen und rechtsstaatlichen Behandlung dieser Frage. Das neuerliche Erkenntnis des VfGH stellt klar, daß Versuche, im Bereich der Minderheitenrechte den Rechtsstaat partiell außer Kraft zu setzen, zum Scheitern verurteilt sind. Mit der Klarstellung, daß zur Festlegung der slowenischen Ortsbezeichnungen die Bezirkshauptmannschaft in eigener Verantwortung zuständig ist und sie eine Rechtspflicht dazu trifft, ist auch den

Versuchen, die Umsetzung des VfGH-Erkenntnisses dadurch zu vereiteln, daß die Bundesregierung keine entsprechende Verordnung erläßt, der Boden entzogen.
 Der Rat der Kärntner Slowenen erwartet daher, daß spätestens bis 30.6.2006 nicht nur in Bleiburg/Pliberk und Ebersdorf/Drveša vas, sondern auch in allen anderen Orten, die durch einen längeren Zeitraum rund 10 % slowenischer Bevölkerung aufweisen, die zweisprachigen topographischen Aufschriften aufgestellt werden. In diesem Zusammenhang verweist der Rat der Kärntner Slowenen darauf, daß noch weitere 20 Beschwerden beim VfGH anhängig sind und auch die Schritte zur Internationalisierung der Ortstafelfrage fortgesetzt werden, so lange die Urteile des Höchstgerichtes nicht umgesetzt sind.


Präsidium des Rates der Kärntner Slowenen: Schüssel soll sich informieren und seine Verantwortung wahrnehmen

Klagenfurt / Celovec, 20.12.2005

 In der Pressestunde betonte Bundeskanzler Wolfgang Schüssel, im Mai 2005 seien 20 zusätzliche zweisprachige Ortstafeln aufgestellt worden. Ferner behauptete er, die Amtssprachenfrage sei gelöst. Zugleich meinte er, die Entscheidung über die Aufstellung der zweisprachigen Ortstafeln liege bei den Gemeinden.

 Stellungnahme des Präsidiums des Rates der Kärntner Slowenen:



Während es sonst meist umgekehrt ist, läßt sich der Bundeskanzler in der Ortstafelfrage von Landeshauptmann Haider vorführen. Noch im Mai stellt er mit großem Pomp gemeinsam mit Haider die zweisprachige Ortstafel in Windisch Bleiberg/Slovenji Plajberk auf, im Dezember verkündet Haider, diese Tafel müsse wieder entfernt werden und Schüssel findet das „völlig richtig“. Wenn Schüssel lobt, daß ohnehin 20 zweisprachige Tafeln aufgestellt worden sind, hat ihm offensichtlich niemand gesagt, daß man das Versprechen, bis zum Nationalfeiertag die Topographieverordnung 1977 umzusetzen, nicht wahrgemacht hat – tatsächlich blieb es bei den 5 Tafeln, die in Anwesenheit Schüssels aufgestellt wurden. Schüssel findet die Einbindung der Gemeinden richtig und merkt nicht einmal, daß mehr als die Hälfte der in Frage kommenden Gemeinden zu dem Gespräch nicht einmal eingeladen wurde. Schließlich behauptet Schüssel, die Amtssprachenfrage sei geregelt, obwohl er zumindest diesbezüglich wissen müßte, daß er als Vorsitzender der Bundesregierung seit dem Amtssprachenerkenntnis im Jahre 2000 keine neue Verordnung erlassen hat und die Frage deshalb noch genauso ungeregelt ist wie damals. Wenn man bedenkt, daß für Volksgruppenangelegenheiten der Bundeskanzler der ressortzuständige Minister ist, ist Schüssel erstaunlich uninformiert oder er versucht bewußt die Öffentlichkeit zu täuschen, beide Möglichkeiten sind ein trauriger Ausklang der Volksgruppenpolitik im Jubiläumsjahr 2005. Ganz offensichtlich handelt es sich um eine Vorleistung an Haiders BZÖ für das Wahljahr 2006, um diesem doch noch zu einem Grundmandat in Kärnten zu verhelfen, weil für den Bundeskanzler persönlich das BZÖ der einzige mögliche Koalitionspartner ist.“


http://www.nsks.at/aktuelles.php
http://www.elnet.at


Einheitsliste / Enotna lista und Rat der Kärntner Slowenen:
An privaten und parteipolitisch motivierten Volksbefragungen werden wir uns nicht beteiligen!

Über die jüngste Aktion von Landeshautptmann Haider in der Frage der zweisprachigen Ortstafeln kann man nur noch staunen. Gegen den Willen der betroffenen Gemeinden und ohne sich mit den Bürgermeistern auch nur irgendwie abzusprechen, initiiert der Landeshauptmann eine Volksbefragung, die offenbar nur parteipolitisch motiviert ist.


"Um sein BZÖ am Leben zu erhalten, missbraucht der Landeshauptmann die Frage der zweisprachigen Ortstafeln und versucht unter der Bevölkerung Südkärntens Zwietracht zu säen", betonen sowohl EL-Vorsitzender Smrtnik als auch Ratsvorsitzender Grilc, die die Bevölkerung der betroffenen Gemeinden auffordern dem Landeshauptmann nicht auf den Leim zu gehen und sich an derartigen privaten und parteipolitisch motivierten Volksbefragungen nicht zu beteiligen.

Sowohl EL als auch Rat der Kärntner Slowenen stellen fest, dass die so genannte 10+15-Regelung verfassungswidrig ist und eine Abhaltung von Volksbefragungen über einzelne Artikel des österreichischen Staatsvertrages sowie Erkenntnisse des Höchstgerichts eklatant gegen Verfassungs- und Völkerrecht verstößt.



31-01-2006, 17:44:00 |