Innenpolitik: Ortstafel von Bleiburg aufgehoben!
Der Verfassungsgerichtshof hat im heute veröffentlichten Erkenntnis V 64/05 vom 12. Dezember 2005 die Ortstafel von „Bleiburg“ bzw. „Bleiburg-Ebersdorf“ als gesetzwidrig aufgehoben.
24.04.2007
Der VfGH bestätigt in diesem Erkenntnis zur Gänze seine Vorjudikatur
sowohl im Amtssprachen-Erkenntnis betreffend Eberndorf/Dobrla vas als
auch im Ortstafel-Erkenntnis betreffend St. Kanzian/Škocjan. Danach
müssen in Orten, die durch einen längeren Zeitraum einen slowenischen
Bevölkerungsanteil von rund 10 % aufweisen, zweisprachige
topographische Aufschriften vorgesehen sein. Betreffend
Ebersdorf/Drveša vas führt der VfGH als einen solchen längeren Zeitraum
die Volkszählungen 1971 bis 2001 an.
Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 30.6.2006 in Kraft. Zur Festlegung
der slowenischen Ortsbezeichnungen führt der VfGH aus, daß diese, so
lange die Bundesregierung keine Verordnung erläßt, von der
Bezirkshauptmannschaft in eigener Verantwortung festzulegen sind.
Der Rat der Kärntner Slowenen sieht durch dieses Erkenntnis seine
politische Linie in der Ortstafelfrage voll bestätigt. Das
Jubiläumsjahr 2005 war für die slowenische Volksgruppe von der Hoffnung
geprägt, daß 50 Jahre nach Abschluß des Staatsvertrages endlich
Schritte zur Erfüllung des Artikel 7 unternommen werden. Diese
Hoffnungen wurden bitter enttäuscht und gerade in den vergangenen
Wochen zeigten der Landeshauptmann von Kärnten, aber auch der
Bundeskanzler diesbezüglich beispiellose Ignoranz und eine völlig
fehlende Bereitschaft zur sachlichen und rechtsstaatlichen Behandlung
dieser Frage. Das neuerliche Erkenntnis des VfGH stellt klar, daß
Versuche, im Bereich der Minderheitenrechte den Rechtsstaat partiell
außer Kraft zu setzen, zum Scheitern verurteilt sind. Mit der
Klarstellung, daß zur Festlegung der slowenischen Ortsbezeichnungen die
Bezirkshauptmannschaft in eigener Verantwortung zuständig ist und sie
eine Rechtspflicht dazu trifft, ist auch den
Versuchen, die Umsetzung des VfGH-Erkenntnisses dadurch zu vereiteln,
daß die Bundesregierung keine entsprechende Verordnung erläßt, der
Boden entzogen.
Der Rat der Kärntner Slowenen erwartet daher, daß spätestens bis
30.6.2006 nicht nur in Bleiburg/Pliberk und Ebersdorf/Drveša vas,
sondern auch in allen anderen Orten, die durch einen längeren Zeitraum
rund 10 % slowenischer Bevölkerung aufweisen, die zweisprachigen
topographischen Aufschriften aufgestellt werden. In diesem Zusammenhang
verweist der Rat der Kärntner Slowenen darauf, daß noch weitere 20
Beschwerden beim VfGH anhängig sind und auch die Schritte zur
Internationalisierung der Ortstafelfrage fortgesetzt werden, so lange
die Urteile des Höchstgerichtes nicht umgesetzt sind.
Präsidium des Rates der Kärntner Slowenen: Schüssel soll sich informieren und seine Verantwortung wahrnehmen
Klagenfurt / Celovec, 20.12.2005
In der Pressestunde betonte Bundeskanzler Wolfgang Schüssel, im Mai
2005 seien 20 zusätzliche zweisprachige Ortstafeln aufgestellt worden.
Ferner behauptete er, die Amtssprachenfrage sei gelöst. Zugleich meinte
er, die Entscheidung über die Aufstellung der zweisprachigen Ortstafeln
liege bei den Gemeinden.
Stellungnahme des Präsidiums des Rates der Kärntner Slowenen:
Während es sonst meist umgekehrt ist, läßt sich der Bundeskanzler in
der Ortstafelfrage von Landeshauptmann Haider vorführen. Noch im Mai
stellt er mit großem Pomp gemeinsam mit Haider die zweisprachige
Ortstafel in Windisch Bleiberg/Slovenji Plajberk auf, im Dezember
verkündet Haider, diese Tafel müsse wieder entfernt werden und Schüssel
findet das „völlig richtig“. Wenn Schüssel lobt, daß ohnehin 20
zweisprachige Tafeln aufgestellt worden sind, hat ihm offensichtlich
niemand gesagt, daß man das Versprechen, bis zum Nationalfeiertag die
Topographieverordnung 1977 umzusetzen, nicht wahrgemacht hat –
tatsächlich blieb es bei den 5 Tafeln, die in Anwesenheit Schüssels
aufgestellt wurden. Schüssel findet die Einbindung der Gemeinden
richtig und merkt nicht einmal, daß mehr als die Hälfte der in Frage
kommenden Gemeinden zu dem Gespräch nicht einmal eingeladen wurde.
Schließlich behauptet Schüssel, die Amtssprachenfrage sei geregelt,
obwohl er zumindest diesbezüglich wissen müßte, daß er als Vorsitzender
der Bundesregierung seit dem Amtssprachenerkenntnis im Jahre 2000 keine
neue Verordnung erlassen hat und die Frage deshalb noch genauso
ungeregelt ist wie damals. Wenn man bedenkt, daß für
Volksgruppenangelegenheiten der Bundeskanzler der ressortzuständige
Minister ist, ist Schüssel erstaunlich uninformiert oder er versucht
bewußt die Öffentlichkeit zu täuschen, beide Möglichkeiten sind ein
trauriger Ausklang der Volksgruppenpolitik im Jubiläumsjahr 2005. Ganz
offensichtlich handelt es sich um eine Vorleistung an Haiders BZÖ für
das Wahljahr 2006, um diesem doch noch zu einem Grundmandat in Kärnten
zu verhelfen, weil für den Bundeskanzler persönlich das BZÖ der einzige
mögliche Koalitionspartner ist.“
http://www.nsks.at/aktuelles.php
http://www.elnet.at
Einheitsliste / Enotna lista und Rat der Kärntner Slowenen:
An privaten und parteipolitisch motivierten Volksbefragungen werden wir uns nicht beteiligen!
Über die jüngste Aktion von Landeshautptmann Haider in der Frage der
zweisprachigen Ortstafeln kann man nur noch staunen. Gegen den Willen
der betroffenen Gemeinden und ohne sich mit den Bürgermeistern auch nur
irgendwie abzusprechen, initiiert der Landeshauptmann eine
Volksbefragung, die offenbar nur parteipolitisch motiviert ist.
"Um sein BZÖ am Leben zu erhalten, missbraucht der Landeshauptmann die
Frage der zweisprachigen Ortstafeln und versucht unter der Bevölkerung
Südkärntens Zwietracht zu säen", betonen sowohl EL-Vorsitzender Smrtnik
als auch Ratsvorsitzender Grilc, die die Bevölkerung der betroffenen
Gemeinden auffordern dem Landeshauptmann nicht auf den Leim zu gehen
und sich an derartigen privaten und parteipolitisch motivierten
Volksbefragungen nicht zu beteiligen.
Sowohl EL als auch Rat der Kärntner Slowenen stellen fest, dass die so
genannte 10+15-Regelung verfassungswidrig ist und eine Abhaltung von
Volksbefragungen über einzelne Artikel des österreichischen
Staatsvertrages sowie Erkenntnisse des Höchstgerichts eklatant gegen
Verfassungs- und Völkerrecht verstößt.
31-01-2006, 17:44:00 |