Forderungen der Interessensvertretung "work@flex" zur ALVG
Bei der Sitzung der gpa-djp Interessenvertretung der prekär Beschäftigten "work@flex" im November 2007 wurde der Diskussionsentwurf der Arbeitsgruppe "Arbeitslosenversicherung" diskutiert und folgende Erstfassung beschlossen (vorbehaltlich der noch fehlende Stimme des Bundesvorstands): Die massiven Verschlechterungen für Erwerbsarbeitslose in der vorliegenden AlVG-Novelle wurden einhellig abgelehnt und als Gegenpol zur zunehmenden Entrechtung der Erwerbsarbeitslosen Menschen eine Forderungskatalog ausgearbeitet, damit die Arbeitslosenversicherung ihren Namen endlich wieder verdient...
04.12.2007
Es wurde auch eine Aussendung der Forderungen via OTS angeregt, doch leider dürfte die gpa-djp kein ernsthaftes Interesse am Kampf gegen die grössten Verschlechterungen des Arbeitslosenversicherungsgesetzes seit bestehen der Zweiten Republik haben, obwohl bereits die Analyse der gpa-djpGrundsatzabeteilung die massiven Verschlechterungen ablehnte. Allerdings fand es die gpa-djp-Führung nicht wert, die kritische Bewertung der massiven Verschlechterungen in die Öffentlichkeit hinaus zu tragen und sich öffentlich für die Rechte der Arbeitslsoen Menschen einzusetzen. Alleine in Wien zählt die gpa-djp etwa 4.000 erwerbsarbeitslos gemeldete Mitglieder.
Siehe: http://www.arbeitslosennetz.org/arbeitslosigkeit/download/gpa_alvg-novelle_2007.doc
Es handelt sich um "work in progress", weitere Forderungen werden vermutlich noch aufgenommen.
Eine grundlegende Kritik der repressiven AlVG-Novelle im Zusammenhang mit der Mogelpackung "Grundsicherung" hat das Netzwerk Grundeinkommen erarbeitet. Diese ist u.a. über folgende Adresse beziehbar:
http://www.arbeitslosennetz.org/arbeitslosigkeit/download/Mindestsicherung_AlVG_2007.pdf
mfg
Martin Mair
Mandatar Bundesausschuss gpa-djp Interessensgemeinschaft work@flex
Forderungen der work@flex-Arbeitsgruppe
"Arbeitslosenversicherung für ALLE":
Version 1.0 vom 19.11.2007
1. Gänzliche Streichung der Sperrdrohungen nach §§ 10, 11 und 49, da Sanktionen existenzbedrohend und menschenrechtswidrig sind. Nur auf Freiwilligkeit beruhende Maßnahmen können erfolgreich sein. Keine Sanktionen ohne Rechtsverfahren mit vorheriger Anhörung der Betroffenen (Abschaffung der "vorläufigen Bezugseinstellungen"). Keine Sanktionen für punktuelle Verfehlungen!
2. Höhere Nettoersatzförderung ˆ Ersatzquote: mindestens 80% plus 13. und 14. Sonderzahlung sowie Recht auf Urlaub, Bildungskarenz, Pflegefreistellung (wie in Deutschland und in der Schweiz!).
3. Selbständige mit und ohne Gewerbeschein sollen bereits mit 01.01. 2008 in die ALV miteinbezogen werden.
4. Gehaltsschutz auch in der Notstandshilfe, mit zusätzlichem Mindestbezug 20 % über der Armutsgrenze, damit zumindest ein Existenz sicherndes Leben für erwerbslose
WerkvertragnehmerInnen / Neue Selbständige ermöglicht wird. Wiedereinführung der
ursprünglich im AlVG festgeschriebenen Valorisierung der Notstandshilfe!
5. Nebenbeschäftigungen sind ohne Tagesatz in ganzen Monaten durchzurechnen.
6. Neudefinition der Bemessungsgrundlage bei Mehrfachbeschäftigungen
7. Private Firmen dürfen keine AMS-Agenden, wie Personalvermittlung, übernehmen.
8. Freie Kurswahl mit Rechtsanspruch für alle Erwerbsarbeitslosen (auch für jene, die kein Geld vom AMS beziehen) sowie freier Zugang zu Weiterbildungskonten wie WAFF und AKBildungsgutscheine für WerkvertragsnehmerInnen und Neue Selbständige mit der Möglichkeit, Geld für eine umfangreichere Ausbildung anzusparen (ähnlich wie in
Oberösterreich).
Fazit: Grundsätzliche Strukturreform der AMS-Einrichtung ist dringend notwendig und unter demokratischer Beteiligung der Erwerbsarbeitslosen durchzuführen. Weiters ist der Begriff "Arbeitslose" gänzlich mit dem Begriff "Erwerbsarbeitslose" zu ersetzen!
Quelle: chefduzen.at