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Vor 70 Jahren: Der Pjatakow-Radek-Prozeß und Stalins Holocaust

Helmut Dahmer

Die drei spektakulären, im „Oktobersaal“ des Moskauer Gewerkschaftshauses im August 1936, im Januar 1937 und im März 1938 veranstalteten Schauprozesse gegen Parteiführer der Ära Lenin, die sich in den zwanziger Jahren (zu verschiedener Zeit und mit ganz verschiedenen Programmen) gegen Stalin und seine Gruppe gestellt, 1929 aber „kapituliert“ hatten, waren für die sowjetische wie für die internationale Öffentlichkeit bestimmt.

24.04.2007


I
Die meist durch Folter erpreßten „Geständnisse“ der Angeklagten (1) lieferten eine Art „Rechtfertigung“ für den Massenterror, dem gleichzeitig mehrere Millionen Menschen zum Opfer fielen. (2) Nachdem Stalin sich 1927 im innerparteilichen Machtkampf gegen die (um Trotzki gescharte) Linke Opposition durchgesetzt hatte, schaltete er auch die Rechte Opposition (um Bucharin) aus und nahm im November 1929 Kurs zum einen auf die Zwangskollektivierung (Verstaatlichung) des bäuerlichen Landbesitzes (und auf die „Liquidierung“ der „Dorfbourgeoisie“, der „Kulaken“), zum anderen auf eine forçierte Industrialisierung. Mit Erschießungen und Deportationen wurde der Widerstand der Bauernschaft gebrochen, die ja die Bolschewisten 1917 und während des Bürgerkriegs einzig wegen ihrer Landverteilungs- und Friedenspolitik unterstützt hatte. Eine furchtbare Hungersnot, die in den Jahren 1932-1934 (vor allem in der Ukraine) mehrere Millionen Menschenleben kostete, war die Folge. Von der gewaltsamen Umstrukturierung während des ersten Fünfjahresplans (1929-1932) konnte sich die sowjetische Landwirtschaft jahrzehntelang nicht erholen. Die Industrialisierung zeitigte Mitte der dreißíger Jahre erste Erfolge, 1937 aber kam es zu einer neuerlichen Wirtschaftskrise, der die Stalin-Führung nur mit neuen Terrormaßnahmen zu begegnen wußte. Hitlers kampfloser Sieg über die deutschen Arbeiterorganisationen hatte die Hoffnungen auf eine Durchbrechung der Isolation der Sowjetunion enttäuscht. In den folgenden Jahren ging die stalinisierte Komintern von ihrem ultralinken Kurs (der die Niederlage der deutschen Kommunisten besiegelt hatte) ab und setzte (vor allem in Frankreich und Spanien) auf Bündnisse („Volksfronten“) mit bürgerlichen und reformistischen Parteien zur Verteidigung der Demokratie gegen den Faschismus. Nach dem Ausbruch des spanischen Bürgerkriegs im Juli 1936 unterstützte die Stalin-Regierung (nach einigem Zögern) die republikanischen Regierungen Caballero und Negrín militärisch und geheimpolizeilich sowohl gegen Franco als auch gegen die sozialistische Massenbewegung und deren revolutionäre Organisationen (wie etwa die POUM, die „Arbeiterpartei der marxistischen Vereinigung“ [3]). Rjutin und Slepkow, Schüler von Bucharin, hatten im Sommer 1932 mit anderen „Roten Professoren“ und einigen „sinowjewistischen“ Arbeitern eine kleine Oppositionsgruppe gebildet, die alsbald von der GPU zerschlagen wurde. Ihr Programm, das auch in Gestalt eines „Aufrufs an die Parteimitglieder“ verbreitet wurde, sah vor, die verschiedenen kommunistischen Oppositionsströmungen gegen Stalin, „den bösen Geist der Revolution“, zu vereinigen, um ihn aus dem Amt zu jagen, die innerparteiliche Demokratie wiederherzustellen, die ausgeschlossenen Oppositionellen (einschließlich des in die Türkei verbannten Trotzki) wieder in die Partei aufzunehmen und die Wirtschaftsplanung realistisch zu korrigieren. Sinowjew und Kamenjew, die von diesem „Rjutin-Programm“ Kenntnis hatten, wurden deswegen im Oktober neuerlich aus der Partei ausgeschlossen. (4) Stalin war alarmiert. Nach dem Attentat auf den Leningrader Parteisekretär Kirow am 1. 12. 1934 (5) ergriff er sofort Notstandsmaßnahmen und skizzierte ein Dekret, das es ermöglichte, mit „Terroristen“ kurzen Prozeß zu machen. Es erlangte Gesetzeskraft und diente als Rechtsgrundlage für die Repressionswellen der folgenden Jahre. Stalin beauftragte den Geheimdienstchef Jagoda (der zum Lohn für seine Dienste 1938 im dritten Schauprozeß selbst zum Tode verurteilt wurde), die Existenz eines Verschwörernetzes mit einem Leningrader und einem Moskauer „Zentrum“ nachzuweisen und die Ex-Oppositionellen Sinowjew und Kamenjew (seine Verbündeten in den Jahren 1923-1925) in diese fiktive Verschwörung einzubeziehen. Stalin formulierte auch die Anklageschrift gegen die „Kirow-Mörder“ – ein erster Versuch, seinen Verfolgungswahn zu „objektivieren“. Argwohn beflügelte seine Phantasie und ließ ihn in den kommenden Jahren immer ausgedehntere Netze fiktiver Verschwörungen knüpfen, in die er seine Gegner zu verwickeln suchte. Wahn und Kalkül ergänzten einander, und am Schluß, wenn die Opfer „gestanden“ hatten, glaubte der „Führer“ selbst mehr oder weniger an die Existenz all’ jener Konspirationen, die zu nichts geführt hatten. In den Fängen der Geheimpolizei belasteten sich die angeklagten Altbolschewisten gegenseitig, während die noch in „Freiheit“ befindlichen sich beeilten, die Todesurteile gegen ihre zu „Volksfeinden“ gestempelten Genossen von gestern zu preisen und Ergebenheitsadressen an den „weisen“ Chefterroristen (6) im Kreml zu richten.
Im ersten, im August 1936 inszenierten großen Schauprozeß gegen Sinowjew, Kamenjew und neun andere alte Bolschewisten, denen (entsprechend der Technik der „Amalgam“-Bildung) noch fünf geständnisfreudige Provokateure beigesellt waren, behauptete die Anklage, Trotzki und sein (älterer) Sohn, Leo Sedow, hätten (in Absprache mit der Gestapo) die Ermordung der sowjetischen Führung geplant. Die Angeklagten gestanden, wurden zum Tode verurteilt und umgehend erschossen. Die Beschuldigten waren dazu gedrängt worden, Mitschuldige zu benennen, und so stand am Ende des Verfahrens schon die Angeklagten-Riege für den zweiten Schauprozeß fest – und spätestens nach diesem auch diejenige für den dritten (im März 1938). (7) Die Zusammensetzung der „sowjetfeindlichen“ Gruppen, die die Anklage präsentierte, und die von ihr erhobenen Anschuldigungen wurden von einem Prozeß zum anderen immer abenteuerlicher. Trotzki (der in Norwegen beziehungsweise in Mexiko Asyl gefunden hatte) und Leo Sedow (der im Januar 1938 in Paris von einem GPU-Agenten vergiftet wurde) waren die (abwesenden) Hauptangeklagten. Sie sollten die Verschwörer organisiert und ihnen Direktiven zur Ermordung Stalins und der stalinistischen Führung übermittelt haben. Alte Meinungsverschiedenheiten mit Lenin wurden dazu herangezogen, die Fraktions- oder Agententätigkeit bestimmter Angeklagter bis in die Zeit vor dem ersten Weltkrieg zurückzuverlegen. Die Zugehörigkeit zur Linken Opposition in den zwanziger Jahren oder, allgemeiner, Sympathien für den „Trotzkismus“ galten als ein unauslöschlicher Makel und wurden als kriminelle Disposition gewertet. (8) Einer der Hauptanklagepunkte war die Sabotage der Industrie und der Landwirtschaft, konkret: die Herbeiführung von Unfällen und die Vergiftung von Arbeitern. Im Zusammenhang mit der Vorbereitung eines Krieges gegen die Sowjetunion sollten die Beschuldigten darüber hinaus mit dem deutschen und dem japanischen Geheimdienst konspiriert und eine Aufteilung der Sowjetunion unter die imperialistischen Mächte (also die Restauration des Kapitalismus) geplant haben.
Stalin war der Repräsentant einer immer wieder „gesäuberten“ und schließlich gleichgeschalteten Partei; und diese Partei war das politische Organ der sowjetischen Bürokratie, die die Kontrolle über die verstaatlichten Produktionsmittel des Landes usurpiert hatte. Alle Ängste dieser neuen Bürokratie und ihres Beherrschers Stalin manifestierten sich in Wyschinskis (9) Anklage-Katalogen. Stalin plante seit 1934 nicht nur die Beseitigung der Zögernden unter seinen Anhängern (wie Ordschonikidse), sondern die Eliminierung einer jeden überhaupt denkbaren Ersatzführung. Ein solcher „politischer Genozid“ (Isaac Deutscher) ließ sich nur bewerkstelligen, wenn die früheren Oppositionellen zu Kriminellen gestempelt wurden und wenn es gelang, den Volkszorn von der für Hunger, Geheimdienstkontrolle und Blutvergießen verantwortlichen Stalin-Führung abzulenken und gegen die designierten „Volksfeinde“ zu richten. Der „Totengräber der Revolution“ (wie Trotzki ihn schon 1926 genannt hatte), der mit Hilfe der GPU in der Lage war, Millionen Menschen im eigenen Land umbringen zu lassen, und der seine Mörderbanden nach Frankreich, Spanien und Mexiko aussandte, um Dissidenten zur Strecke zu bringen, wähnte, seine Gegner würden ihm Gleiches mit Gleichem vergelten, und zwang seine Opfer, diesen Wahn durch ihre „Geständnisse“ zu verifizieren. Abgesehen von dem Anschlag auf Kirow, gab es weder in den dreißíger, noch in den vierziger Jahren irgendein Attentat auf Stalin oder einen seiner Kumpane. Darum wurden den angeklagten „Terroristen“ (oder den mitangeklagten Ärzten) ersatzweise natürliche Todesfälle und Auftragsmorde der Geheimpolizei zur Last gelegt. Die früheren Revolutionäre und Ex-Oppositionellen, die Stalin vor Gericht stellen und erschießen ließ, waren aufgrund ihrer marxistischen Schulung zutiefst von der Sinnlosigkeit des „individuellen Terrors“ überzeugt. Der einzige aus der alten Lenin-Partei, der unablässig von Morden und Attentaten träumte und solche anordnete, weil er „Palastrevolutionen“, „Putschversuche“, „Fünfte Kolonnen“ und eine neue Revolution gegen die bürokratische Kaste fürchtete, war Stalin selbst. Die Woge des sowjetischen „Thermidors“ hatte den begabten Apparatschik auf den Gipfel der Macht gehoben, und er nutzte seine Stellung, um die Träger der revolutionären Tradition zu vernichten, der herrschenden Partei jedes Eigenleben auszutreiben, ihre Führungskader ebenso wie die von Armee (10) und Geheimpolizei zu beseitigen, nonkonforme Intellektuelle, Wissenschaftler, Künstler und ausländische Kommunisten, die in Moskau Zuflucht gesucht hatten, erschießen zu lassen und widerspenstige Ethnien zu deportieren.
Die Angeklagten und die überall im Lande zu Hunderttausenden eingesperrten, verbannten und erschossenen „Diversanten und Schädlinge“ starben als Sündenböcke für das Desaster der Zwangskollektivierung und für das Zurückbleiben der Industrieproduktion hinter den ehrgeizigen Zielen der ersten Fünfjahrespläne. Ihnen wurde die Verantwortung für das Scheitern des Stalinschen Projekts des Aufbaus einer (allen kapitalistischen Staaten überlegenen) sozialistischen Gesellschaft auf dem Territorium der Sowjetunion zugeschoben. Stalin, als Generalsekretär der KPdSU auch Herr der „Dossiers“, die über Millionen von Mitgliedern Auskunft gaben, war ein Meister der Personalisierung. Und da die Sowjetmenschen auch noch zwanzig Jahre nach der Revolution um Brot anstehen mußten, versuchte der „Baumeister des Sozialismus“, sie mit eigens von ihm erfundenen Schauspielen von ihrer Misere abzulenken und ihnen „Volksfeinde“ zum Fraß vorzuwerfen. Die großen, vor sorgfältig ausgesuchtem Publikum inszenierten Prozesse waren moderne Mysterienspiele, ein „Theater der Grausamkeit“, dessen 54 unfreiwillige Darsteller die Aufführungen in ihrer großen Mehrheit nicht überlebten. Das gräßliche Spektakel ermöglichte es Stalin, sich den Massen als einen wiedererstandenen mythischen Drachentöter zu präsentieren. Die Verhältnisse, die der Verwirklichung seiner Utopie entgegenstanden, kamen in der Gestalt prominenter „Saboteure“ (und ihrer Helfershelfer) auf die Bühne des „Oktobersaals“, wurden tagelang geschmäht und schließlich unter allgemeinem Beifall zur Strecke gebracht. Robert Conquest berichtet:
„Als [am 27. 1. 1937] die Urteile [im Pjatakow-Radek-Prozeß] verkündet wurden, versammelte sich eine Menge von 200.000 Menschen auf dem Roten Platz. Es herrschte eine Temperatur von minus 27 Grad, und die Menge lauschte den Reden, die Chruschtschow (11) und Schwernik von sich gaben, und demonstrierte spontan gegen die Angeklagten. [Die Demonstranten] trugen Transparente, auf denen die sofortige Vollstreckung der Todesurteile verlangt wurde.“ (12)
Die vielfach redigierten Protokolle der Verhandlungen wurden in der Prawda veröffentlicht, in größter Eile in 13 Sprachen übersetzt und dann in großer Auflage verbreitet. Das Für-Wahr-Halten der „Geständnisse“ der Angeklagten und die Überzeugung, daß bei den Prozessen alles mit rechten Dingen zugegangen sei, gehörten fortan zum Katechismus der Mitglieder und Freunde der stalinistischen Kirche. Im Potemkinschen Dorf des „real existierenden“ Sozialismus verdeckte das Moskauer Gewerkschaftshaus den „Archipel GULag“ (13). Die Prozesse der dreißiger Jahre dienten als Deckerinnerung für den Massenterror (14), für Stalins Holocaust, von dem die Moskautreuen wenig wußten und noch weniger wissen wollten. „Ungläubige“ galten ihnen als verblendete Reaktionäre. (15) Millionen von Parteikommunisten und Sympathisanten in aller Welt wollten Stalins Verbrechen nicht wahrhaben und verloren so ihre politisch-moralische Integrität. Den „Trotzkismus“ hielten sie für ihren Todfeind, in Stalin sahen sie den einzigen Garanten für den Fortschritt der Menschheit, und sie waren fest entschlossen, ihre eigene Politik der jeweiligen „Generallinie“, also den Sicherheitsinteressen der sowjetischen Führung unterzuordnen.

II
Der Prozeß gegen Pjatakow, Radek und andere, der vom 23. bis zum 30. Januar 1937 veranstaltet wurde, war vor allem ein Verfahren gegen das Kommissariat für Schwerindustrie, dessen Leiter, Ordschonikidse, am 18. 1. 1937 (nach einem Streit mit Stalin und einer Hausdurchsuchung) erschossen worden war (oder dazu gedrängt worden war, sich zu erschießen). Georgi Pjatakow, sein Stellvertreter, war Parteimitglied seit 1910, wurde 1918 Vorsitzender der ukrainischen Sowjetregierung und 1921 stellvertretender Vorsitzender des Obersten Volkswirtschaftsrats. 1923-1928 gehörte er der Linken Opposition an, kapitulierte dann vor Stalin und wurde Präsident der Staatsbank und Organisator der Schwerindustrie. Im Prozeß behauptete er, Trotzki im Dezember 1935 in Norwegen aufgesucht zu haben, um von ihm mündliche „Direktiven“ entgegenzunehmen. Karl Radek, ein alter Revolutionär und brillanter Journalist, war schon vor dem ersten Weltkrieg in der Partei Rosa Luxemburgs und in der Bremer Sozialdemokratie aktiv gewesen. Später stand er mit Lenin und Trotzki auf vertrautem Fuße. In der sibirischen Verbannung aber bekehrte er sich (im Sommer 1929) zum Nationalkommunismus, und Stalin hatte ihn daraufhin zu seinem Lohnschreiber und außenpolitischen Berater gemacht. Er behauptete nun ebenfalls, Trotzki habe ihm Direktiven erteilt; die entsprechenden Briefe aber habe er leider verbrannt. Auf den Aussagen Pjatakows und Radeks, und nur auf ihren Aussagen, beruhte die Anklageschrift im „Prozeß der 17“.
„Trotz Schlafentzug und anderer Foltern dauerte es einen Monat, bis die Angeklagten des >parallelen, sowjetfeindlichen Zentrums< zusammenbrachen und […] vor Gericht gestellt wurden. Karl Radek, das einzige Opfer, für das Stalin noch einen Rest von Achtung empfand, willigte ein, sich schuldig zu bekennen, aber unter der Bedingung, daß er seinen Part selber schreiben durfte.“ (16)
Radeks Aufgabe war es, aus den Verhörprotokollen der (überlebenden) Angeklagten ein halbwegs stimmiges Verschwörungs-Szenario zu komponieren. Dieses Drehbuch wurde von Wyschinski und Stalin redigiert und umgeschrieben und anschließend von den Angeklagten auswendig gelernt. Im Prozeß brauchte Wyschinski diese „Geständnisse“ nur noch abzufragen. Der Druck auf die todgeweihten Opfer der Prozeß-Spektakel war so groß, daß nur Radek hin und wieder vom vorgeschriebenen Text abzugehen wagte und im Dialog mit Wyschinski unterstrich, daß die Anklage keine andere Grundlage habe als das, was er und Pjatakow ausgesagt hatten. Im dritten Prozeß versuchte Bucharin dann wiederholt, mit dem Staatsanwalt zu argumentieren, und der Angeklagte Krestinski widerrief sogar sein „Geständnis“. Er wurde freilich dazu gebracht, am folgenden Tag seinen Widerruf zu widerrufen. Nicht kooperierende Angeklagte wurden in den Gefängnissen des NKWD grausam gequält oder gleich erschossen. Nur von Sinowjew, Kamenjew und Bucharin heißt es, sie seien „nicht im engeren Sinne“ gefoltert worden. Wie bei den Hexenprozessen vergangener Jahrhunderte wurden die Gefangenen gezwungen, sich das Wahnsystem der Inquisitoren in solchem Maße zu eigen zu machen, daß sie imstande waren, es durch neue Phantasmen zu bereichern und zu „bestätigen“. Die Furcht vor Schlägen oder Verstümmelung und die Hoffnung auf Begnadigung und Verschonung der Familienangehörigen reichten hin, die alten Revolutionäre zu brechen und in willenlose Marionetten der Prozeßregie zu verwandeln. (17) Bei einigen mag auch der Wille eine Rolle gespielt haben, den Despoten als einen (wie immer unwürdigen) Verteidiger der verstaatlichten Produktionsmittel noch im Abgehen mit größtmöglicher Legitimation auszustatten. Nach dem Pjatakow-Radek-Prozeß fand eine Plenartagung des Zentralkomitees statt, die sich vom 23. Februar bis zum 5. März hinzog. Es handelte sich dabei sowohl um ein Tribunal als auch um ein Konzil. Bucharin und Rykow, Stalins vormalige Bundesgenossen und Opponenten, wurden verdammt und dem NKWD übergeben, Stalin selbst aber wie ein Pharao des Sowjetstaats gefeiert.
„Das Februar-März-Plenum […] zählt zu den absurdesten Treffen in der Geschichte der Menschheit. Zwei Drittel der 1.200 Delegierten sollten im Laufe der nächsten beiden Jahre ums Leben kommen, dennoch riefen sie, in einem Blutrausch, zum Terror gegen immer mehr imaginäre Feinde auf.“ (18)
Nach dem zweiten Weltkrieg ließ Stalin in den osteuropäischen Satellitenstaaten noch eine ganze Reihe von weiteren Schau-Prozesse nach „Moskauer“ Art inszenieren, um die mit Hilfe von Roter Armee und GPU an die Macht gelangten „Bruderparteien“ zu disziplinieren. (19)

III
Hitler mobilisierte den aktiven Teil der deutschen Zwischenschichten und zerschlug die Arbeiterorganisationen. Mit dem Segen des großen Kapitals und der bürgerlichen Parteien errichtete er, unterstützt von Armee und Verwaltung, einen „totalitären“ Führerstaat. Stalin schaltete zunächst die marxistisch orientierten Oppositionsgruppen in der bolschewistischen Partei aus – der nach dem Bürgerkrieg einzig verbliebenen politischen Organisation des Landes –, brach dann den Widerstand der bäuerlichen Mehrheit gegen die Verstaatlichung des Bodens und organisierte – mit Unterstützung der selbst vom Terror gebeutelten Bürokratie, die die verstaatlichten Produktionsmittel kontrollierte – ebenfalls ein „totalitäres“ Regime. Beide Diktaturen strebten nach wirtschaftlicher Autarkie (und erweiterten das von ihnen kontrollierte Territorium erst im zweiten Weltkrieg). Die beiden Diktatoren versuchten zuerst, miteinander zu paktieren, und begannen dann einen Kampf auf Leben und Tod. (20) Beide Staaten waren höchst unterschiedlichen Versionen einer Utopie verpflichtet, der des „nationalen Sozialismus“. Und beide opferten diesem zum Scheitern verurteilten Projekt Millionen von Menschenleben. Hitler und die Seinen glaubten, daß nur „das internationale Judentum“ (mit seinen beiden „Hauptquartieren“ im Kreml und in der Wallstreet) die Herstellung einer arischen „Volksgemeinschaft“ und die Einigung Europas unter deutscher Oberherrschaft verhindere, und faßten den Plan, die europäischen Juden auszurotten. Stalin war überzeugt, daß der Aufbau des „Sozialismus in einem Lande“ von Abweichlern, Verrätern und Terroristen, die im Solde der deutschen und japanischen Faschisten standen – kurz: von der „Fünften Kolonne“ der „Trotzkisten“ – sabotiert werde. Er beschloß, alle Ungläubigen, Nonkonformisten und Dissidenten „liquidieren“ zu lassen. In Hitlers „Weltanschauung“ repräsentierten die „Juden“ (und, hinter ihnen, die „Plutokraten“) das schlechthin „Böse“; in Stalins Phantasmagorie waren Kulaken und („trotzkistische“) „Volksfeinde“ Teufel in Menschengestalt. Der „nationale“ Sozialismus und die klassenlose „Volksgemeinschaft“ waren die verhängnisvollsten Utopien des 20. Jahrhunderts. Als der deutsche kapitalistische Industriestaat und die sowjetische Entwicklungsdiktatur in den Dienst dieser reaktionären Projekte gestellt wurden, zog jene Barbarei herauf, vor der die internationalistischen Sozialisten die Menschheit hatten bewahren wollen.


Literatur
Hedeler, Wadislaw (2003): Chronik der Moskauer Schauprozesse 1936, 1937 und 1938. Planung, Inszenierung und Wirkung. Berlin.
Sedow, Leo (1937): Rotbuch über den Moskauer Prozeß. Hamburg 1972.
Schrader, Fred E. (1995): Der Moskauer Prozeß 1936. Zur Sozialgeschichte eines politischen Feindbildes. Frankfurt a. M., New York.
Trotzki, Leo (1988): Sowjetgesellschaft und stalinistische Diktatur (1936-1940). Schriften, Bd. 1.2, Hamburg. – „The Comintern and the GPU. The attempted assassination of May 24 and the Communist Party.” (17. 8. 1940) In: Writings of Leon Trotsky (1939-40). New York 1973, S. 348-391.
Volkskommissariat für Justizwesen der UdSSR (Hg.) (1937): Prozeßbericht über die Strafsache des sowjetfeindlichen trotzkistischen Zentrums, verhandelt vor dem Militärkollegium des Obersten Gerichtshofes der UdSSR vom 23. – 30. Januar 1937. Moskau.
Waksberg, Arkadi (1990): Gnadenlos. Andrei Wyschinski – der Handlanger Stalins. [The Prosecutor and the prey. Vyshinsky and the 1930s’ Moscow Show Trials.] Bergisch Gladbach.
Weber, Hermann, und Ulrich Mählert (Hg. (1998): Terror. Stalinistische Parteisäuberungen 1936-1953. Paderborn.




16-01-2007, 19:37:00 |Helmut Dahmer

Anmerkungen:
(1) Stalin „geriet in eine wahre Raserei, wenn man ihm sagte, dieser oder jener unter seinen Gefangenen würde aushalten und die Unterschrift unter das verlangte Geständnis verweigern. […] >Sage ihnen<, – diese Worte bezogen sich auf Sinowjew und Kamenew – >was sie auch immer tun, sie werden den Lauf der Geschichte nicht aufhalten können. Es bleibt ihnen allein noch übrig, entweder zu sterben oder ihre Haut zu retten. Geht so mit ihnen um, bis sie auf ihrem Bauch mit den Geständnissen auf den Lippen auf Euch zukriechen!“ Orlow, Alexander (1953): Kreml-Geheimnisse. [The secret history of Stalin’s crimes.] Würzburg 1953, S. 149.
[Der GPU-Agent Orlow, in die Ermordung des POUM-Führers Andreu Nin verwickelt, war im Juli 1938 von Jeschow, dem Nachfolger Jagodas an der Spitze des NKWD, aus Spanien nach Moskau zurückbeordert worden, hatte sich aber in die Vereinigten Staaten abgesetzt. Im Dezember 1938 warnte er Trotzki (mit einem anonymen Brief) vor dem (Pariser) GPU-Spitzel Sborowski und vor einem geplanten Mordanschlag. Vgl. dazu Zarew, Oleg, und John Costello (1992): Der Superagent. Der Mann, der Stalin erpreßte. (Deadly Illusions – Alexander Orlov and the Looking Glass War.) Wien 1993.]
(2) Nach Unterlagen des NKWD, des organisatorischen Zentrums des Stalinschen Terrors, wurden in den Jahren 1937 und 1938 etwa zweieinhalb Millionen Menschen verhaftet und etwa 680.000 hingerichtet; ein großer Teil der in Verbanntenkolonien und Zwangsarbeitslagern internierten dreieinhalb Millionen Häftlinge kam ebenfalls ums Leben. Vgl. dazu Hildermeier, Manfred (2001): Die Sowjetunion 1917-1991. München, S. 131.
(3) Vgl. dazu Tosstorff, Reiner (2006): Die POUM in der spanischen Revolution. Köln.
(4) Auch Trotzki hatte am 1. März 1932 in einem „Offenen Brief an das ZEK der UdSSR“, mit dem er auf seine Ausbürgerung reagierte, gefordert, den in Lenins „Testament“ vom 4. 1. 1922 enthaltenen Rat, Stalin seines Amtes (als Generalsekretär) zu entheben, endlich zu befolgen.
(5) Ob dieses Attentat ein privater Racheakt oder eine GPU-Machination war, steht dahin. Für Stalin bot es jedenfalls den Anlaß zur Auslösung des Terrors – so wie im Jahr zuvor Hitler den Reichstagsbrand genutzt hatte, um mit seinen Gegnern (vor allem Kommunisten und Sozialdemokraten) abzurechnen (Massenverhaftungen, „Schutzhaft“, „wilde“ Konzentrationslager, „Säuberung“ des Verwaltungsapparats).
(6) Stalin persönlich billigte durch seine Unterschrift unter entsprechenden Namenslisten des NKWD allein in den Jahren 1937/38 nicht weniger als 340.000 Verhaftungen und Hinrichtungen.
(7) Unter den 21 Angeklagten des dritten Schauprozesses befanden sich drei Mitglieder des Leninschen Politbüros (Bucharin, Rykow, Krestinski), ferner Rakowski, der Führer der trotzkistischen Linksoppositionellen bis zum Jahre 1934. Hinzu kamen der vormalige Chef der GPU, Jagoda, fünf Volkskommissare des Jahres 1937, zwei usbekische Kommunisten, drei Ärzte und sechs andere Opfer. Alle bekannten sich schuldig; 18 wurden sogleich erschossen, die übrigen drei Jahre später im Gefängnis.
(8) Freilich konnte die Anklage keinen einzigen noch aktiven Trotzkisten präsentieren. An die 3.000 von ihnen (darunter Trotzkis jüngerer Sohn Sergej) wurden im Laufe des Jahres 1936 im Arbeitslager Workuta konzentriert und im März/April 1938 – ein Jahr nach ihrem Hunger-Streik gegen die Arbeits- und Haftbedingungen, der vom Oktober 1936 bis zum März 1937 gedauert hatte – samt Frauen und Kindern gruppenweise mit Maschinengewehren erschossen. Vgl. dazu Rogowin, Wladim S. (1997): Die Partei der Hingerichteten. Essen 1999, Kap. 34.
(9) Andrei J. Wyschinski stammte aus polnischem Adel und war zur Zeit der Oktoberrevolution Menschewik. Nachdem Paschukanis im Januar 1937 als „Schädling“ erschossen worden war, rückte Wyschinski, der Ankläger in den großen Schauprozessen, zum führenden sowjetischen Rechtstheoretiker auf. Er vertrat die Auffassung, „Geständnisse“ von Angeklagten seien in Strafverfahren als hinreichende Schuldbeweise zu werten. 1940-49 amtierte er als Stellvertretender Außenminister, 1949-53 als Außenminister; 1953-54 war er Vertreter der Sowjetunion bei den Vereinten Nationen.
(10) Am 11. 6. 1937 wurden Tuchatschewski, Jakir und andere Armeeführer in einem Geheimprozeß nach schwerer Folter zum Tode verurteilt. Die nachfolgende „Säuberung“ der Armee erfaßte viele Tausende von Offizieren. Trotzkis Kommentar: „Die Interessen der Landesverteidigung sind den Interessen der Selbsterhaltung der regierenden Clique geopfert worden.“ Trotzki (1937): Stalins Verbrechen. Zürich, S. 347.  
(11) Chruschtschow wiederholte vor der tobenden Menge den Schlußsatz aus dem Plädoyer des Staatsanwalts Wyschinski: „Ich verlange, daß die tollwütigen Hunde erschossen werden – alle, ohne Ausnahme!“
(12) Conquest, Robert (1990): Der große Terror. Sowjetunion 1934-1938. München 1992, S. 195.
(13) Solschenizyn, Alexander (1973-75): Der Archipel GULag. Bd. I-III. Bern, München, 1974-1976.
(14) Courtois, Stéphane, Nicolas Werth u. a. (1997): Das Schwarzbuch des Kommunismus. Unterdrückung, Verbrechen und Terror. München 1998.
(15) Renommierte Literaten (wie Lion Feuchtwanger, der Augenzeuge des Prozesses von 1937 war, oder Heinrich Mann) verteidigten die Moskauer Prozesse ebenso wie der Philosoph Ernst Bloch. Dessen französischer Kollege Maurice Merleau-Ponty veröffentlichte noch zehn Jahre später eine gewundene Apologie der antitrotzkistischen Schwindelprozesse. In den siebziger Jahren wurden Wyschinskis Prozeß-„Protokolle“ dann von maoistischen Gruppen nachgedruckt und andächtig studiert. – Erst am Vorabend des Untergangs der KPdSU und der Sowjetunion wurden 1988 die Urteile der Moskauer Prozesse aufgehoben und die meisten Angeklagten rehabilitiert.
(16) Rayfield, Donald (2004): Stalin und seine Henker. München, S. 378.
(17) In Untersuchungshaft bot Pjatakow – um seine Loyalität unter Beweis zu stellen – seinen Peinigern an, die rechtskräftig Verurteilten (auch seine eigene Frau) eigenhändig zu erschießen. Bucharin wiederum schlug Stalin vor, ihn zur Bewährung nach Amerika zu schicken, um Trotzki „in die Fresse zu hauen“…
(18) Rayfield (2004), a. a. O. (Anm. 16), S. 382.
(19) Vgl. dazu Hodos, George Hermann (2001): Schauprozesse. Stalinistische Säuberungen in Osteuropa 1948-1954. Berlin.
(20) Vgl. dazu Trotzki (1939): „Das Zwillingsgestirn Hitler-Stalin.“ (4. 12. 1939) In: Trotzki (2005): Sozialismus oder Barbarei! Eine Auswahl aus seinen Schriften. (Hg. von H. Dahmer.) Wien, S. 129-134.