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Wiener AK-Vollversammlung lehnt "Antiterrorpaket" ab

Mit der mehrheitlichen Annahme des AUGE/UG-Antrags 'Nein zum Antiterrorpaket! Nein zum Überwachungsstaat!' im Rahmen der AK-Vollversammlung wird die Front der Gegner des Grund- und Freiheitsrechte-Abbaus unter dem Titel der 'Terrorismusbekämpfung' immer breiter.

04.12.2011

"Nach NGOs wie amnesty international, ATTAC, Greenpeace und SOS Mitmensch sowie Interessensvertretungen wie ÖH und Rechtsanwaltskammer lehnt nun auch die gesetzliche Interessensvertretung der Wiener ArbeitnehmerInnen - die Arbeiterkammer Wien - das 'Antiterrorpaket' ab. Das ist ein starkes und Zeichen an Bundesregierung und Parlament, das 'Antiterrorpaket' zurückzuziehen. Jetzt muss dahingehend der entsprechende politische Druck auf die Regierung verstärkt werden - gemeinsam mit den anderen KritikerInnen des Grundrechtsabbaus", berichtet Markus Koza von der AUGE/UG.

Gewerkschaftliche Kampfformen unter Verwaltungsstrafe?

Abgesehen davon, dass im geplanten Ausbau staatlicher Überwachungsmöglichkeiten mit sehr eingeschränktem Rechtsschutz hohes Missbrauchspotential schlummer, stößt bei den Alternativen, Grünen und Unabhängigen GewerkschafterInnen vor allem die Möglichkeit, wiederholte Besetzungen verwaltungsstrafrechtlich mit bis zu Euro 500,- Strafe zu ahnden, besonders auf. "Mit Streiks verbundene Fabriks- bzw. Betriebsbesetzungen - klassische gewerkschaftliche Aktions- und Kampfformen - werden so erschwert und sanktionierbar. Dieser Passus richtet sich gegen alle Formen friedlichen, zivilgesellschaftlichen - und damit auch gewerkschaftlichen - Widerstands in Form von Besetzungen. Das erzwingt von GewerkschafterInnen und ArbeitnehmerInnenvertreterInnen geradezu eine klare Ablehnung," so Koza weiter.

Kriminalisierung von politischem Aktivismus macht vor gesetzlichen Interessensvertretungen nicht halt!

Dass die Gefahr einer Kriminalisierung von politischem Aktivismus keineswegs weit her geholt ist, zeigt nicht zuletzt die Führung ehemaliger, demokratisch gewählter ÖH-FunktionärInnen in der Gruppe 'Extremismus' der EDIS-Datenbank. Der Grund: eine Flugblatt-Aktion im Österreichischen Parlament: "Spätestens dann, wenn FunktionärInnen - darunter die Vorsitzende - einer gesetzlichen Interessensvertretung so mir nichts, dir nichts plötzlich als 'Extremistin' geführt wird - noch dazu wegen einer geradezu harmlos anmutenden Aktion - müssen bei uns GewerkschafterInnen und ArbeiterkammerrätInnen die Alarmglocken schrillen. Offensichtlich braucht es in Österreich nicht viel, um von den Behörden als 'Extremistin' eingestuft und geführt zu werden. Das ist politische Willkür jenseits jeglicher rechtsstaatlicher und demokratischer Kontrolle, schlichtweg ein Skandal, sonst nichts," so Koza.

Wer politischen Aktivismus kriminalisiert, kriminalisiert letztlich auch gewerkschaftliches Engagement. "Die Gewerkschaftsbewegung hat Grund- und Freiheitsrechte vielfach unter schweren Opfern gegen eine sich autoritär gebärende Staatsmacht durchgesetzt. Das war in der Vergangenheit so, und ist leider nach wie vor in vielen Staaten traurige Gegenwart. Der Erhalt dieser Grund- und Freiheitsrechte muss immer wieder aufs Neue verteidigt werden. In diesem Sinne hat die AK Wien heute ein klares, starkes Zeichen gesetzt", schließt Koza.

Quelle: AUGE/UG